Beispiele:
Der vermessene Sandberg
Da kommt im Oldenburgischen ein Ziegeleiunternehmer früh auf sein Werkgelände fröhlich pfeifend zur Arbeit und er sieht einen beamtenmäßig gekleideten Mann über seinen Sandberg klettern. Für Ziegelsteine braucht man Sand zur Herstellung und über diesen Berg klettert mit beamtenmäßiger Miene ein Betriebsfremder. Und der Unternehmer fragt: "Was machen Sie denn da oben?" "Tja," sagt der Beamte, "ich vermesse den Sandberg." "Oh," sagt der Unternehmer, "warum dieses?" Der Beamte: "Es gibt eine EG-Vorschrift - ich will sie jetzt mit den Einzelheiten nicht langweilen, - die da vorschreibt, daß Emissionsquellen in einem gewissen Rhythmus erfaßt werden müssen und ein Sandberg ist eine Emissionsquelle und aus diesem Grunde gehe ich nun als Beamter da hoch und vermesse das Ding." Nun muß man wissen, daß dieser Sandberg stündlich sein Aussehen verändert. Wenn der Sand unten weggenommen wird, fließt er auseinander, und dann wird neuer Sand geliefert und er wird wieder größer. Solchen Sandberg zu vermessen, schien uns eine besonders unsinnige Vorschrift, eine optisch auch erkennbar besonders unsinnige Vorschrift.(Die Presse ist mit großer Freude auf diesen ersten Standard-Klopfer eingegangen. Das war der Standard-Klopfer des Monats Januar 1995.)
Das doppelte Waschbecken
Da wird in einer mittleren Großstadt ein Heim für 36 Insassen neu gebaut und der Sozialausschuß der Stadt besichtigt dieses Heim im Beisein der Presse. Der Presse fällt auf, daß in den sogenannten Naßzellen - Dusche, Toilette, Waschbecken - in sechs von den 12 Naßzellen nicht nur ein Waschbecken ist, sondern noch ein kleines zweites Waschbecken angebracht ist. Da fragt die Pressevertreterin: "Warum sind denn hier zwei Waschbecken, es gibt ja auch nicht zwei Toiletten nebeneinander, sozusagen Doppelsitzer." Und da sagt der Heimleiter: "Tja, es gibt da eine Vorschrift, die besagt, daß für zwei Bewohner ein Waschbecken vorhanden sein muß. Und nun haben wir 36Heimplätze, aber nur 12 Naßzellen und deshalb mußten wir in sechs der Naßzellen zwei Waschbecken anbringen, damit diese Vorchrift erfüllt war. Übrigens eine Bundesvorschrift. Daß wir nicht zwei Waschbecken brauchen, wissen wir auch." Daraufhin wurde dann der Bauherr befragt: "Ja, warum hast du denn keinen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt?" Da hat er gesagt: "Ja, die hätte ich gekriegt, die Ausnahmegenehmigung wäre gekommen. In einem halben Jahr, in einem dreiviertel Jahr, nach soundsoviel Ortsterminen. Das hätte mir die Baukosten völlig weglaufen lassen, da habe ich lieber diese kleinen Becken daneben gebaut und die Sache war erledigt."Die doppelte Röntgenprüfung
Eine Zahnärztin macht eine Praxis auf und in so einer Zahnarztpraxis gibt es ja auch einen Röntgenapparat und da kommt einer von der Gewerbeaufsicht und nimmt diesen Apparat ab, d.h. er erteilt für 5 Jahre eine Betriebserlaubnis. Als der Mann von der Gewerbeaufsicht die Praxis verläßt, sagt die Zahnärztin nochmal, um was Nettes zu sagen: "Entschuldigen Sie, ich habe Sie so lange warten lassen müssen, ich habe so viel zu tun. Aber das wird sich in Kürze ändern, ich bekomme eine Partnerin, die bei mir in der Praxis schon als Angestellte gearbeitet hat. Wir werden dann eine Gemeinschaftspraxis führen. "Oh," sagt der Gewerbeaufsichtsbeamte, "das ist gut, dann machen wir gleich noch einen Termin, dann muß ich den Apparat noch einmal prüfen." Warum, wieso, weshalb, das wußte er auch nicht, aber das war eben Vorschrift.Die teure Reifenfelge
Die Firma IVECO hatte 1997 einen Standard in der DIN-Norm 14502-2 aufgespürt, wonach die Felgen und Fahrgestellrahmen von Feuerwehrfahrzeugen in der Farbe Schwarz ausgeführt sein müssen.Obwohl alle LKW-Hersteller serienmäßig silberfarbene Felgen verwenden, die erwiesenermaßen genauso gut ihren Zweck erfüllen und die 2.000 DM billiger sind. Nachdem wir uns für eine Aufhebung dieser Vorschrift eingesetzt haben wurde geregelt das nun mittels einer Vereinbarung zwischen Hersteller und Käufer eine andere Farbgebung und damit die serienmäßigen silberfarbenen Felgen gewählt werden kann.Der Fahrstuhlführerschein
Der Rentner Gerhard R. entschloß sich 1994 zum Einbau eines Treppenliftes, da er und seine Frau Schwierigkeiten hatten, aufgrund einer Gehbehinderung die Treppenstufen in seinem Haus zu bewältigen. Der Einbau ging zügig vonstatten, aber das erste Problem war die Pflegekasse. Als diese über den Genehmigungsantrag für einen Zuschuß in Höhe von 5.000,-- DM zu entscheiden hatte, war der Lift von der Firma schon eingebaut, mit der Folge, daß ein Zuschuß nicht gewährt werden konnte. Da die Firma ordnungsgemäß den Einbau des Liftes gemeldet hatte, wurde R. vom Landkreis Göttingen eine Baugenehmigung verpaßt, und er mußte ein Bauschild aufstellen, für das er 110,-- DM Gebühren bezahlen durfte. Der Lift war jedoch schon eingebaut. Das Bauamt wies ihn darauf hin, daß er den Aufzug unbedingt vom TÜV abnehmen lassen müsse ? natürlich gegen Gebühr ? und schickte ihn zum Lehrgang, den er mit der Prüfung zum "Fahrstuhlführer" abschloß. Nachdem R. noch 288,08 DM für die Aufzugswärterprüfung bezahlt hatte, wurde ihm bei einer Einladung zu einer Nachschulung vom TÜV mitgeteilt, daß er diese Prüfung nicht benötige, da der Treppenlift ja in einem Einfamilienhaus eingebaut sei. Nachdem R. fast 1000,-- DM für überflüssige Genehmigungen bezahlt hatte, wandte er sich an den Nds. Städte- und Gemeindebund und wurde auf unserer Mitgliederversammlung mit dem Standarklopfer in Gold ausgezeichnet.(Der Fall fand bundesweite Aufmerksamkeit und wurde u.a. bei "Menschen 98" im ZDF ausführlich dargestellt.)